Abstände im Dezember 2021

Letzte Aktualisierung am 10. Januar 2022 10:38 von admin

#21.12.2021

Da denkt man, es geht nicht schlimmer….
Ich bin gerade auf dem Rückweg von einem kleinen Einkauf, ich bin auf der Straße unterwegs, weil es einerseits keinen Radweg gibt und dazu war ich dabei mich in der Mitte der Fahrbahn einzuordnen. Während ich in der Mitte zur Kreuzung fuhr, wurde ich von einem Transporter vom Autocenter Pfuhl in Bitterfeld rechts überholt. der dabei vorhandene Seitenabstand waren nicht mal 30cm. Ich habe dann anders entschieden und bin dem Fahrer hinterher um ihn an der nächsten Kreuzung auf sein Verhalten anzusprechen – das Ansprechen hat geklappt, aber die Reaktion war ganz anders als erhofft. Ich wurde beschimpft, was ich mir erlaube auf der Straße zu fahren – der geringe Abstand war also vorsätzlich und um mich zu belehren. Das typische Verhalten, erst gefährden und selbst die Regeln missachten und dann ist der andere Schuld. Bekanntermaßen ist bei einer Straße ohne Radweg der Radfahrer einerseits gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, andererseits auch schutzbedürftig. Die Krönung war dann aber das pauschale Schimpfen über alle Radfahrer. Ich hab es mir aber nicht nehmen lassen, mich bei seinem Arbeitgeber über das Verhalten im Straßenverkehr und seine Rechtsansicht ausgelassen. Ein solches Verhalten ist meiner Meinung nach extrem werbewirksam für das Unternehmen.

#17.12.2021

Heute mal wieder ein absoluter Extremfall. Der Fahrer hat nach meiner Einschätzung nichts auf der Straße als Fahrzeugführer verloren. Was hat er falsch gemacht:

  • überholen mit 0,5m Seitenabstand zu mir und meinem Sohn §5 Abs. 4 (Abstand)
  • überholen trotz Rückstau direkt vor uns, damit im Überholverbot §5 Abs. 4 (Behinderung und unklare Verkehrslage wegen Rückstau)
  • und als Krönung: das passierte alles am Fußgängerüberweg §26 Abs. 3

Ich konnte den Fahrer dann auf meinem Rückweg noch zur Rede stellen, seine Rechtfertigungsversuche waren nicht zu übertreffen:

  • Er hatte keine zeit
  • Warum ich nicht auf dem Fußweg fahren würde(daran hatte er sich richtig verbissen)
  • und wir wären ja ohne Licht unterwegs gewesen

Ich hab es ihm versucht klar zu machen – denn 1. heißt es Fußweg, weil der für Fußgänger reserviert ist – Kinder mit Begleitung sind nur im Ausnahmefall(bis 8 Jahre) auf dem Fußweg erlaubt. 2. sind Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Zum Thema keine Zeit braucht man nichts zu sagen – 10s Zeitverlust sind natürlich entscheidend wichtiger als 2 gefährdete Menschenleben. Zum Thema Licht: Sowohl bei mir, also auch bei meinem Sohn funktioniert das Licht komplett – eine ganz billige Ausrede und auch das übliche Verhalten: von eigenen Fehlern ablenken und Schuld bei anderen suchen.

Einen schönen Gruß an den Fahrer (DE-RL 15), der sich hier hoffentlich wiedererkennt – Sie haben selbst ein Kind im Auto gehabt und legen eine solche Fahrweise an den Tag? Sie sollten sich mal über die möglichen Folgen Gedanken machen. Fahrer wie Sie sind der Grund, warum ich meinen Sohn morgens zur Schule begleite. Ich hätte sie am liebsten angezeigt, aber diese Verfahren werden ohnehin eingestellt, weil ja keine Messung des Abstandes und damit kein konkreter Umfang des Verstoßes feststellbar ist. Es reicht nun mal nicht aus, wenn 1,5m vorgeschrieben sind und der Abstand tatsächlich nur mit ca. 0,5m benannt wird – es ist entscheidend, ob es nun 0,6m oder 0,4m sind. Der gesunde Menschenverstand sagt mir was anderes, nämlich genau folgendes: Der Mindestabstand war deutlich unterschritten, damit ist es automatisch eine Gefährdung.

So nun hab ich mich genug ausgekotzt und schließe das Kapitel Auto vs. Fahrrad für 2021 ab.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert