Rad vs. KFZ im November 2021

Letzte Aktualisierung am 10. Januar 2022 10:40 von admin

#02.11.2021 Die Woche geht gut weiter und in der Krondorfer Straße mußte sich ein Elterntaxi an uns vorbeiquetschen – ich bin ihm gefolgt und hatte den Fahrer zur rede gestellt – seine Ausrede war: es war kein Platz zum Abstand halten – nennt sich dann nicht fahrlässig, sondern eine vorsätzliche Gefährdung. Auf meine Erläuterung, dass dann schlicht und einfach Überholverbot besteht (immer wenn kein gefahrloses Überholen möglich ist, besteht Überholverbot) und dass er damit 2 Menschenleben gefährdet hat und wie er es finden würde, wenn es seinem Kind so gehen würde, kam zumindest die Spur von Einsicht und eine Entschuldigung. Nach der Klärung fuhr er weg und ich ebenfalls, aber ein anderes Elterntaxi mußte auch an mir mit minimalem Abstand vorbei – völlig unnötig, weil kein Gegenverkehr bestand.

Ich war am heutigen 3.11.2021 mit dem Rad mal in Wolfen-Nord und Bobbau, erstaunlicherweise weitestgehend ohne Zwischenfälle… Wenn da nicht der LKW-Fahrer gewesen wäre. Ich war nett, konnte eine Kurve etwas eher einsehen und habe ihn vorbei gewunken. er hat auch überholt, aber mit einem Abstand, der auf alle Fälle unter 1m lag. Da der Fahrer wenig später in eine Nebenstraße abbog, bin ich ihm gefolgt, weit konnte er da eh nicht fahren. Hab ihn dann an seinem Zielpunkt an einer Baustelle am Ende der Waldstraße erreicht. Konfrontiert mit meiner Argumentation, dass zum Dank fürs vorbeiwinken nicht genügend abstand gelassen werden braucht, antwortete er dann, dass doch da ein Radweg sei und ich auf dem zu Fahren sei… Er hat also wenig Abstand(mich also damit bestraft und versucht mittels Verkehrsgefährdung zu belehren) gelassen, weil ich ja auf dem „Radweg“ zu fahren hätte. Komisch ist aber schon, dass es dort weit und breit keinen Radweg gibt. Das Einzige, was es da gibt, ist ein Fußweg, mit Zusatzzeichen Radfahrer frei. Dies ist aber weder ein Radweg, noch ergibt sich daraus eine Benutzungspflicht. Im Gegenteil, Radfahrer sind zur Schrittgeschwindigkeit verpflichtet. Der Fahrer war allerdings scheinbar lernwillig und hatte mich dann noch gefragt, ob er dann zum überholen auf die andere Straßenseite müsse – wenn ausreichender Seitenabstand anders nicht möglich ist, dann ja und wenn durch Gegenverkehr kein Platz da ist, darf er schlicht und einfach nicht überholen. Er hatte sich dann entschuldigt und für die Aufklärung bedankt – ich betrachte das zumindest als Zeichen der Einsicht.

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