Behördenkommunikation bezüglich der Radverkehrsinfrastruktur #1 Jeßnitz

Letzte Aktualisierung am 16. Juli 2022 19:46 von admin

Folgende Mail ging am 07.07.2022 an die Stadtverwahltung der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin sowohl in der Region, also auch in teilen von Deutschland viel mit dem Rad unterwegs. Kürzlich ist mir im Ortsteil Jeßnitz das Ende eines Radweges aufgefallen, der keinesfalls den aktuellen Umsetzungsempfehlungen bzw. Vorschriften entspricht.

Konkret handelt es sich dabei um die GPS Position 51.682389, 12.296382 Es ist der Abzweig von der L138 zum Anger. Dabei wird in der Straße bis zur Überführung des Radweges auf die Straße geparkt. Üblich sind dann zumindest gestrichelte Linien zur Kenntlichmachung des Übergangs. Das Parken bis zum Radweg ist eine unnötige Gefährdung von Radfahrenden und potentielle Gefahrenstelle.

Bei einer solchen Ausführung bei einer gerade abgeschlossenen Sanierung und Umbau fragt man sich, wer diesen „Mist“ geplant und genehmigt hat und welche Stellen da involviert waren.

Eine ganz einfache und kostenarme Lösung wären einige Meter gestrichelter Linie und damit ein deutlich erkennbares Halteverbot. Siehe auch hier: https://www.bussgeldkatalog.net/halten-auf-radweg/

Ich bitte sie um eine Prüfung der Örtlichkeit und um eine Rückinfo.

Mit freundlichen Grüßen


Eigentlich müßte ich direkt nachlegen, aufgrund eines Hinweises ist mir die schwachsinnige Beschilderung erst aufgefallen. Bild 1 komplette Ansicht, Bild 2 nur die Beschilderung Radweg/Fußweg, Bild 3 das Ende vom Rad und Fußweg, dazu links und rechts vertauscht

Es gab direkt am 08.07.2022 eine Reaktion der Stadtverwaltung:

Ihre o.g. Anfrage / Eingabe ist bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz eingegangen.

Nach örtlicher straßenverkehrsrechtlicher Prüfung meinerseits, antworte ich Ihnen wie folgt:
An der von Ihnen angegebenen Stelle der Straße „Anger“ in Jeßnitz (Anhalt) endet der Radweg durch Verkehrszeichen 241-30 mit Zusatzzeichen 1012-31 (Ende).

Somit hat sich ein Radfahrer, wie in Ihrem Fall beschrieben, in den fließenden Verkehr der auf den Radweg folgenden Straße, hier Anger, einzuordnen. Gegebenenfalls muss der Radfahrer hierzu auch anhalten um sich sicher in den fließenden Straßenverkehr der Straße einordnen zu können. Die von Ihnen angesprochene Markierung ist somit entbehrlich und eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeschlossen. Sofern sich bei Baumaßnahmen die Verkehrsführung ändert wird seitens des Bauherren oder von dessen beauftragten Ingenieurbüro ein sogenannter Beschilderungs- und Markierungsplan beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht. Von dortiger Seite wird die vorgeschriebene Anhörung der Polizeibehörde sowie die Prüfung des Planes auf Plausibilität vorgenommen. Am Ende erfolgt eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenverkehrsamtes ergibt sich aus der jeweiligen Straßenbaulast der betreffenden Straße. Da es sich bei der Baumaßnahme hauptsächlich um die Landesstraße (L 138) handelte, wurde die Anordnung durch Fachbereich 32 -Straßenverkehrsamt – des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Sitz Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) erteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ich habe als Antwort ua. auf die verwendeten Schilder hingewiesen:

ich danke ihnen für die umfangreiche und sehr zeitnahe Antwort.

Die Problematik und damit Ihre Ausführungen sind insoweit nachvollziehbar, allerdings wird der Radweg in einem Winkel von 30-40° zur Straße geführt und dort ist dann eine direkte Richtungsänderung(bei parkenden Fahrzeugen ) quer zur Fahrtrichtung notwendig um sich dann im 90° Winkel in den laufenden Verkehr einzuordnen. Ein Einordnen im 90° Winkel hat natürlich den Vorteil, dass eine Beachtung des Verkehrs erzwungen wird, was bei einem höheren Prozentsatz der Radfahrer sonst unterbleiben würde. Das sind aber auch dann die Kandidaten, die an dieser Stelle stumpf auf dem Fußweg weiterfahren. Allerdings bleibts das Bedürfnis von Radfahrern auch zügig sich in den Verkehr einordnen kann, auf der Strecke. Dazu verweise ich auch auf die STVO „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“

Zusätzlich ist an der besagten Stelle aber trotzdem etwas schief gelaufen: Zu Beginn des Rad/Fußweges steht VZ 241-30 mit Radfahrer Links, beim Ende ist der Radfahrer rechts.

Die Antwort darauf ließ nicht lange warten, ist allerdings ohne Berücksichtigung meiner zusätzlichen Erläuterung geblieben:

ich danke Ihnen für nachgereichten Hinweis vom 08.07.2022 bezüglich des Verkehrszeichens am Ende des getrennten Geh-/Radweges Höhe Anger in Jeßnitz (Anhalt).
Das Schild wird zeitnah entsprechend ausgetauscht.

Nachfolgend sammel ich hier erstmal Futter für weiteres nachlegen

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