Letzte Aktualisierung am 14. Juli 2023 22:25 von admin
Update: ich darf wieder mitfahren – das ist aber auch schon alles!
Das Thema Vetter Busunternehmen schwelt nun schon einige Weile(kommt noch: siehe Video am Ende dieses Beitrages), am 13.04. ist es allerdings in einer Weise eskaliert, die ich absolut nicht für möglich gehalten habe. Ich habe seit 07.03.2023 allein 9 Beschwerden über das Verhalten der Busfahrer im Verkehr gemacht – schon das zeigt die Ignoranz, zumal es nur 3-4 unterschiedliche Fahrzeuge sind, die sich laufend wiederholen.
Zur Vorgeschichte, ich unterstütze seit 4 Jahren die ehemalige Grundschule meines Kindes bei der Umsetzung des Schwimmunterichtes und das mit viel Spaß auf Seiten der Schüler und auch bei mir. Dies war bis zum letzten Jahr verbunden mit einem kurzen Fußmarsch zur Schwimmhalle. Durch die Schließung des Bades in Wolfen ging es ab Herbst 2022 mit dem Bus nach Bitterfeld. Diese Abläufe wurden am 13.04.2023 jäh unterbrochen und damit eine Unterstützung des Schwimmunterrichts durch mich verhindert.
Nun aber zu den konkreten Abläufen am 13.04.2023. Gegen 10:20 Uhr ging es von der Grundschule mit 52 Schülern und 2 weiteren Betreuungspersonen zur Bushaltestelle. Bis zur Abfahrt war alles noch normal, allerdings überholte der Busfahrer kurz nach der Abfahrt noch in der Krondorfer Straße einen E-Scooter mit einem deutlich zu geringen Seitenabstand. In der Damaschkestraße wiederholte sich das mit einem Radfahrer. Ich stand zu diesem Zeitpunkt an der 2. Tür, welche Glaseinsätze bis fast zum Boden hatte und ich dadurch auch ganz gut den Abstand zum Sch(m)utzstreifen einschätzen konnte. Ich stand aber rein zufällig an dieser Stelle, damit ich in der Mitte zwischen 2 Schülergruppen war und so für etwas Ruhe im Bus sorgen konnte.
Ab diesem 2. Vorfall habe ich auf der gesamten restlichen Fahrt von Wolfen nach Bitterfeld gegrübelt, wie ich den Fahrer auf seine gefährliche Fahrweise hinweisen könnte und ob ich überhaupt etwas sage. Was mir da alles durch den Kopf ging…
- ich wollte zumindest nicht in einem Bus sein mit über 50 Kindern und dabei wird ein Radfahrer umgefahren
- wie beginne ich das Gespräch
- wann mache ich es
- der Fahrer sollte sein Gesicht wahren können, wenn er denn will
Am Ende lief es daraus hinaus, dass ich eine der beiden Begleitpersonen über mein Vorhaben informierte und alle weiteren Personen ganz normal den Bus verlassen und ich erst dann den Busfahrer anspreche. So konnte er zumindest sein Gesicht vor Unbeteiligten wahren. Der Bus stand, daher gab es auch keine Gefahren für weitere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund meiner vielfachen schriftlichen und telefonischen Beschwerden wurde mir seitens Vetter zugesichert, dass es Schulungen geben sollte. Dies habe ich dann als Aufhänger verwendet und hatte den Fahrer gefragt, ob denn die Schulungen schon stattgefunden haben. Die Reaktion war unerwartet ignorant und sehr aufbrausend: „Ich brauche keine Schulung, ich habe einen Führerschein.“ Auch der weitere Gesprächsverlauf führte von ausdrücklich unerwünschtem Duzen über die Aussage, Radfahrer sind selbst schuld, die müssen am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren und dann war ja genug Abstand über Beleidigungen (Affenarsch und das Duzen) bis zu massiver Bedrohung(wenn ich aussteige knallt es richtig). Daraufhin verließ den Bus um einfach die Situation aufzulösen.
Der Rest des Schwimmunterrichts inkl. der Rückfahrt völlig normal. Am abend verfasste ich noch eine Beschwerde über das Verhalten des Fahrers, als ich mit ihm sprach und erwähnte auch den Hintergrund(Gefährdung von Radfahrern)
auf einer heutigen Busfahrt im obigem Fahrer mußte ich leider das gleiche am eigenen Leib erlebte Verhalten von Busfahrern aus ihrem Unternehmen aus der Bussicht erleben. So wurde kurz nach der Abfahrt in der Göthestraße in Wolfen ein Scooter oder Fahrrad mit viel zu geringem Abstand überholt. Ein weiterer enger Überholvorgang war dann auf der Damaschkestraße in Wolfen. Dort wurde ein Seitenabstand zum Fahrrad gehalten, der unter deutlich unter der Breite des vorhandenen Schutzstreifens ist.
Ich habe bis Bitterfeld überlegt, ob ich den Fahrer anspreche, aber aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate habe ich das dann getan, als ich mit dem Fahrer allein im Bus war – mein Ziel war nicht ihn vor Dritten bloßzustellen, sondern ein ganz normales Gespräch ohne irgendwelche äußeren Einflüsse(der bus stand, daher auch die Sicherheit gewährleistet).
Meine erste Frage war in Bezug auf die Schulungen, die stattgefunden haben sollten – da wurde mir entgegnet, er brauche sowas nicht, er hat einen Führerschein. Bloß gut, dass sich weder Verkehrszeichen, noch Regeln ändern. Daraufhin erwähnte ich, dass die Abstände zu den Zweirädern viel zu gering waren – ich erhielt eine Erklärung, wie sich Fahrradfahrer zu verhalten haben. Dabei wurde ich direkt geduzt, wogegen ich deutlich protestierte. Fakt ist allerdings, das seine Erklärung derart Hanebüchen war: Der Schutzstreifen ist 1m breit(nein, er ist da 80cm breit), der Radfahrer muß ja ganz rechts fahren und dann reicht der Abstand(Nachtrag unten). Der Fahrer meinte dann noch, ich wäre ja schon bekannt, „du Affenarsch“ bekam ich noch zu hören, des weiteren wurde mir körperliche Gewalt angedroht(wenn ich aussteige knallts aber richtig)
Der Fahrer hat mir dann zusätzlich untersagt, weitere Fotos von ihm zu erstellen – ich erstelle keine Fotos, ich zeichne auch keine Radfahrten auf, ich habe die Kamera im Standby-Modus aktiv und sollte es Vorfälle geben, löse ich die Aufnahme aus – dabei werden die letzten 15 Sekunden ab auslösen mit gespeichert. Aus diesen Videos mache ich dann Standbilder. Fakt ist: auf keinem Foto war bisher ein Fahrer sicht/erkennbar – aufgrund seiner Reaktion war er aber wohl Täter in einem der beschwerdegegenständlichen Vorfälle.
Nachtrag: Ihnen brauche ich das nicht erklären, aber wenn der Radfahrer regelgerecht fährt, dann MUSS ein Abstand zum Straßenrand von 70Cm eingehalten werden, dann muß der Radfahrer außermittig auf dem Schutzstreifen fahren und der Lenker ragt über die weiße Begrenzungslinie in restlichen Fahrbahnbereich, dann wird jedem Klar, dass ein Seitenabstand zur Linie, der kleiner als die Breite des Schutzstreifen ist, deutlich zu gering ist.
Ich muß sagen, ein solches Verhalten, sowohl als Fahrzeugführer, als auch das Verhalten nach dem Ansprechen lassen mich an der Tauglichkeit als Berufskraftfahrer zweifeln und ist erst recht untauglich zum Personentransport und Schülertransport.
Eine Strafanzeige bezüglich der Bedrohung und der Beleidigung habe ich bereits vorbereitet und wird nach einer Bedenkzeit meinerseits versendet oder verworfen.
Beschwerde bei Vetter am 13.04.2023
Am 14.04. erhielt ich von einer Lehrerin eine Nachricht, die durchaus verwirrend war.
Guten Abend, ich weiß nicht, was heute vorgefallen ist. Der Busfahrer, welcher uns zurückgefahren hat, bat mich jedoch, Ihnen auszurichten, dass Sie ab sofort ein Mitfahrverbot haben.
Nach diversen Anrufen und Anrufversuchen habe ich folgende Mitteilung vom Betriebsleiter erhalten:
Ihre Ausführungen vom 11., 13. und 17.04.2023 haben wir erhalten.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde (nach dem Eingang Ihrer ersten Anzeige bezüglich einer etwaigen Nichtbeachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstands zu Rad fahrenden) eine Arbeitsanweisung erlassen, die geltende Regelwerke berücksichtigt und unterstreicht. Diese haben wir in der aktuellen Fahrerschulung nachweislich thematisiert. Des Weiteren haben wir den § 5 der StVO fest in unseren zu schulenden Themen platziert, hier wird dieser einen entsprechenden Stellenwert finden. Mit diesen Schritten haben wir alle geforderten und erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um unsere Fahrpersonale entsprechend zu unterweisen. Sollte es in der Zukunft dennoch zu nachweisbaren Abweichungen der geltenden Vorschriften, Gesetze und Regelwerken kommen, werden wir diese freilich mit betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezielt auswerten und weiterführende Maßnahmen ergreifen.
Eine direkte Kommunikation durch Sie mit unseren Fahrpersonalen mit verkehrsrechtlichen Inhalten bis hin zu evtl. Belehrungen sehen wir eher kritisch. Aus unserer Sicht ist auch weiterhin der Weg über unser Unternehmen wünschenswert, denn nur so können entsprechende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden, da wir die dafür notwendige Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten besitzen.
Ihre Unterstützung bei der Durchführung des Schwimmverkehrs ehrt Sie freilich sehr. Zu diesem Thema stehe ich aktuell noch in Kontakt mit der Grundschule Erich Weinert in Wolfen. Alle Grundschulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben mit der Einführung der SRC zwei Karten für die begleitenden Lehrkräfte erhalten. Sollten Sie eine dieser beiden Karten nutzen, wäre dies in Ordnung. Sollten Sie evtl. als dritter Begleiter der Grundschüler fungieren, werde ich prüfen lassen, wie wir mit diesem Thema umgehen können. Bei der Beförderung ist ein gültiger Fahrschein, ABO Karte, eine etwaige Berechtigung, etc. zwingend erforderlich, andernfalls bestünde hier kein Versicherungsschutz. Hierzu würde ich Ihnen zeitnah eine Information geben wollen.
Ich hoffe sehr, mit den aufgeführten Punkten zur Klärung der Sachlage beitragen zu können.
Noch eine Bitte ganz zum Schluss: Sie können sicher nachvollziehen, dass mein zu leistendes Arbeitspensum als Betriebsleiter für einen doch recht umfänglichen Verkehrsbereich der Vetter Unternehmensgruppe entsprechend hoch ist. Bei allem Respekt für die Ihrerseits vorgetragenen Unzulänglichkeiten, bitte ich dennoch um Ihr Verständnis, dass ich gewünschte persönliche Kontakte und Treffen terminlich eintakten muss. Ein spontanes Vorsprechen Ihrerseits wäre dabei wenig zielführend.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Auf viele Teile der Beschwerde wurde nicht eingegangen:
- Wer hat das Mitfahrverbot ausgesprochen
- was ist mit der Beleidigung
- Was ist mit der Bedrohung
- auf den eigentlichen Auslöser erfolgte keinerlei Reaktion
Danach herrschte seitens Vetter bezüglich dieses Vorfalls absolute Funkstille, gegenüber der Grundschule gab es ebenfalls keinerlei Kommunikation.
Zusammengefasst lässt sich feststellen: Ignoranz der Regeln, Fahrer werden vom Arbeitgeber geschützt und leidtragend sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, nämlich die Schwimmschüler. Und dass alles nur, weil jemand Zivilcourage zeigt und auf vorsätzliche Gefährdungen hinweist.
Nachfolgend noch einige Aufzeichnungen mit der Dashcam, die zumindest das Fahrverhalten deutlich zeigt. ###kommt noch###
hier schonmal ein erster Anfang: <klick>
Natürlich gibt es weitere Vorfälle mit Vetter
31.06.2023 in Wolfen Damaschkestraße Ecke Leipziger Straße: ignorieren von rechts vor links und damit Gefährdung von 2 Radfahrern – anschließend wurden die Radfahrer beschimpft. Fahrerin weiblich
01.06.2023 Wolfen-> Bitterfeld 65kmh in der Dessauer Straße in Bitterfeld(dokumentiert mit Fahrradcomputer mit GPS
01.06.2023 Bitterfeld -> Wolfen 60km/h am Zörbiger Überbau in BTF
07.07.2023 Wolfen -> Busfahrer bedankt sich fürs durchlassen mit dem Handy in der Hand